Aktuelles

KfW-Förderung für Heizung 2024: Bis zu 70 Prozent Zuschuss vom Staat

  • Heizungsförderung der KfW gibt es für Privatpersonen mit Eigenheim

  • Staatlicher Zuschuss für den Heizungstausch von bis zu 23.500 Euro

  • Zusätzlicher Ergänzungskredit von bis zu 120.000 Euro je Wohneinheit

 

Förderfähig sind folgende Techniken sowie deren Kombinationen

  • Kauf und Installation von:
    – solar­thermischen Anlagen
    – Bio­masse­heizungen
    – elektrisch ange­triebenen Wärmepumpen
    – Brenn­stoff­zellen­heizungen
    – wasser­stoff­fähigen Heizungen
    – innovativer Heizungs­technik auf Basis erneuer­barer Energien

  • Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz

  • Ausgaben für eine provi­sorische Heiz­technik bei einem Heizungs­defekt

  • Fach­planung und Bau­begleitung durch einen Experten für Energie­effizienz

  • akustische Fachplanung durch eine Akustikerin oder einen Akustiker.

 

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Studie: Deutsche weiterhin heiß auf eigene Immobilie

 

Die Zinsen sind stark gestiegen, die Preise für Immobilien nach wie vor hoch. Der Wunsch der Deutschen nach einer eigenen Immobilie zeigt sich davon unberührt.

Denn trotz der schwierigen Marktlage wollen nach wie vor 74 Prozent der Bundesbürger eine eigene Immobilie. Des geht aus der aktuellen Sparda Bank-Studie „Wohnen in Deutschland 2023“ hervor. „Der Wunsch nach der Sicherheit einer eigenen Immobilie ist ungebrochen groß“, sagt Florian Rentsch, Vorstandsvorsitzender des Verbandes der Sparda-Banken. Doch: „Der Wohnimmobilienmarkt ist durch Ukraine-Krieg, die Energiekrise, Inflation, steigende Baukosten und Zinsen noch komplexer geworden, als er es ohnehin schon war.“

 

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Büro in Nabburg ist eröffnet!

Oberer Markt 1

92507 Nabburg

 

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Wir erweitern unseren Service:

Bald sind wir mit je einem Büro auch in Burglengenfeld und Nabburg mit unserem neuen Komplettangebot für Sie da:

Gebrauchtimmobilien:

Kostenlose Marktwertermittlung Ihrer Immobilie

Voller Vermittlungsservice von der Exposé Erstellung bis zum Kaufvertrag mit Top Konditionen für Verkäufer und Käufer (ETW- MFH-EFH- DHH-Grundstücke- Gewerbe)

Neubau:

Durch die jahrelange Erfahrung bei der Zusammenarbeit mit örtlichen Baufirmen beraten wir Sie von der Grundstückssuche bis zur schlüsselfertigen (oder auch mit Eigenleistungen) Bauausführung

Vermietung:

Egal ob Wohnung, Haus oder Gewerbe- fragen Sie nach unseren individuellen Konditionen für Vermieter

Finanzierung:

Erfahrene Finanzierungsspezialisten beraten Sie, und erarbeiten mit Ihnen ein genau auf Ihre Situation zugeschnittenes Finanzierungskonzept. (Örtliche – oder überregionale Banken stehen zur Finanzierung bereit.

Versicherungen:

Genauso wichtig wie die passende Finanzierung ist eine passende Versicherungslösung für Sie als Kreditnehmer und zur Absicherung Ihrer Immobilie.

Lassen Sie sich auch in diesem Bereich unverbindlich von uns beraten.

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Baukindergeld

Das Wichtigste in Kürze

  • 12.000 Euro Zuschuss pro Kind (10 Jahre lang je 1.200 Euro)
  • Für den Bau oder Kauf der eigenen 4 Wände
  • Für Familien mit Kindern und Alleinerziehende
  • Mit einem Haushaltseinkommen  von maximal 90.000 Euro bei einem Kind plus 15.000 Euro für jedes weitere Kind
  • Nach Ihrem Einzug einfach online beantragen

Die Förderanträge sind ausschließlich über die KfW Förderbank zu stellen!

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27.05.2020 Info über kommende Neuregelung der Maklerprovision

Neuregelung der Maklerprovision

Ende 2020 tritt das Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser in Kraft, welches am 14. Mai 2020 vom Deutschen Bundestag verabschiedet wurde.

 Das bedeutet, dass der Immobilienmakler nicht mehr provisionsfrei für den Verkäufer tätig werden kann. Der Makler ist gezwungen, mit dem Verkäufer eine Provision zu verhandeln, wenn auch der Käufer etwas zahlen soll.

 

Wird ein Makler aufgrund zweier Maklerverträge sowohl für den Käufer als auch den Verkäufer tätig, kann er eine Vergütung künftig nur von beiden Parteien zu gleichen Teilen verlangen. Wenn der Makler mit einer Partei vereinbart hat, für diese unentgeltlich tätig zu sein, kann er auch von der anderen Partei keine Vergütung beanspruchen.

Hat dagegen nur eine Partei den Makler beauftragt, muss diese die Maklervergütung zahlen. Vereinbarungen mit dem Ziel, die Kosten an die andere Partei weiterzureichen, sind nur wirksam, wenn die weitergereichten Kosten maximal 50 Prozent der insgesamt zu zahlenden Courtage ausmachen. Zudem muss der Auftraggeber des Maklers zunächst nachweisen, dass er die Courtage gezahlt hat, bevor er von der anderen Vertragspartei deren Anteil verlangen kann.

Neuregelung zur Verteilung der Maklercourtage gilt nur für Verbraucher

Neben der Beschränkung auf den Verkauf von Einfamilienhäusern und Wohnungen enthält die Neuregelung auch eine Einschränkung in persönlicher Hinsicht: Nur wenn der Käufer der Immobilie als Verbraucher handelt, gelten die neuen Regeln. Handelt der Erwerber hingegen im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit, kann die Verteilung der Maklerkosten auch weiterhin anderweitig vereinbart werden.

Maklerauftrag bedarf der Textform

Das Gesetz führt auch eine neue Formvorschrift für Maklerverträge ein: Ein Maklervertrag, der den Verkauf eines Einfamilienhauses oder einer Eigentumswohnung zum Inhalt hat, bedarf künftig der Textform (beispielsweise E-Mail). Eine mündliche Abrede oder ein Handschlag reichen nicht mehr aus, um einen wirksamen Maklervertrag zu begründen.

 

Ab wann gelten neue Regeln zur Maklercourtage?

Nach dem Beschluss des Bundestages muss sich noch der Bundesrat (voraussichtlich am 5.6.2020) mit dem Gesetz befassen. Wenn der Bundesrat keine Einwendungen erhebt, kann das Gesetz nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es tritt dann sechs Monate nach der Verkündung in Kraft (voraussichtlich Mitte/Ende Dezember 2020 oder Januar 2021) und gilt für Maklerverträge, die ab dem Inkrafttreten geschlossen werden. Der Übergangszeitraum soll Maklern Gelegenheit geben, ihre Geschäftspraktiken an die neue Rechtslage anzupassen.

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Jetzt die neuen KfW-Förderungen nutzen

Kreditbetrag 120000€ (bisher 100000€)
KfW 40 Plus Tilgungszuschuss 25% max. 30000€ (bisher 15% max. 15000€)
KfW 40 Tilgungszuschuss 20% max. 24000€ (bisher 10% max. 10000€)
KfW 55 Tilgungszuschuss 15% max. 18000€ (bisher 5% max. 5000€)

 

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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Wir sind nun Mitglied im 

Immobilienverband Deutschland IVD
Verband der Immobilienberater, Makler, 
Verwalter und Sachverständigen Region Süd e.V.

 


25 Jahre FC Sternstunden 

 

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