Notarkosten-Rechner: Notar und Grundbuch auf den Euro
Kaufpreis und Darlehenssumme eingeben — der Rechner ermittelt Notar- und Grundbuchkosten nach der amtlichen GNotKG-Gebührentabelle, mit vollständiger Aufschlüsselung aller Positionen.
Was kosten Notar und Grundbuchamt?
Berechnet nach der amtlichen GNotKG-Gebührentabelle.
In der Regel entspricht die Grundschuld der Darlehenssumme der Bank. Ohne Finanzierung leer lassen — dann entfallen Grundschuldbestellung und -eintragung.
Die Formel dahinter
Notar- und Grundbuchgebühren richten sich nach dem Geschäftswert — beim Kaufvertrag ist das der Kaufpreis, bei der Grundschuld die Darlehenssumme. Aus der amtlichen Gebührentabelle des GNotKG ergibt sich für jeden Wert eine "einfache Gebühr", die je nach Leistung mit einem gesetzlich festgelegten Faktor multipliziert wird: 2,0 für die Beurkundung des Kaufvertrags, je 0,5 für Vollzugs- und Betreuungstätigkeit, 2,0 für die Grundschuldbestellung beim Notar, 0,5 für die Auflassungsvormerkung und je 1,0 für Eigentumsumschreibung und Grundschuldeintragung beim Grundbuchamt.
Auf die Notarleistungen kommen 19 % Umsatzsteuer, auf die Gebühren des Grundbuchamts nicht — das Gericht stellt steuerfrei in Rechnung. Der Rechner bildet genau diese Systematik nach und zeigt jede Position einzeln, statt nur eine Pauschale zu nennen.
Was der Rechner nicht abbildet: individuelle Zusatzleistungen wie Vollmachten, Rangbescheinigungen oder die Löschung alter Belastungen des Verkäufers. Diese verschieben die tatsächliche Rechnung um einige hundert Euro. Alle Hintergründe zu den einzelnen Positionen, wer sie zahlt und wo sich legal sparen lässt, erklärt der Ratgeber zu Notarkosten beim Hauskauf.
Häufige Fragen zum Notarkosten-Rechner
Was das Tool berechnet — und was es bewusst offenlässt.
Nein. Der Rechner wendet die amtliche GNotKG-Gebührentabelle auf Ihre Eingaben an und liefert damit einen sehr genauen Richtwert. Einzelfaktoren wie mehrere Käufer, zusätzliche Vollmachten, Rangbescheinigungen oder die Löschung alter Belastungen können die tatsächliche Rechnung um einige hundert Euro verschieben. Verbindlich rechnet nur der beauftragte Notar.
Weil das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) bundesweit einheitlich gilt. Ein Notar in Amberg berechnet für denselben Kaufvertrag exakt dieselben Gebühren wie ein Notar in München oder Hamburg — Preisvergleiche zwischen Notaren sind deshalb sinnlos.
Die Höhe der Grundschuld, die die finanzierende Bank ins Grundbuch eintragen lässt — üblicherweise identisch mit der Darlehenssumme. Kaufen Sie ohne Bankfinanzierung, lassen Sie das Feld leer: Dann entfallen Grundschuldbestellung beim Notar und Grundschuldeintragung beim Grundbuchamt komplett.
Nein, bewusst nicht. Dieser Rechner bildet ausschließlich Notar- und Grundbuchkosten ab. Die Grunderwerbsteuer ist eine eigene Position mit eigener Berechnungsgrundlage — dazu gibt es einen separaten Ratgeber zur Grunderwerbsteuer in Bayern.
Nein. Die Berechnung läuft vollständig im Browser — es werden keine Daten an einen Server gesendet oder gespeichert.
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